Nach dem jetzigen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) müssen alle 10 Jahre die sog. Hausanschlüsse Kanalrohre vom Wohnhaus zum Hauptkanal) auf Dichtheit überprüft werden. Die Gesamtlänge der Hausanschlüsse übersteigt dabei die der kommunalen Abwassernetze um das Zweifache.
Ziel und Zweck dieser Überprüfungen ist die Vermeidung unnötiger Klärwerksbelastungen sowie der Umweltverschmutzung durch beschädigte Hausanschlüsse (Einsackungen in das Grundwasser). Weiterhin sollen Beschädigungen der kommunalen und gemeinschaftlichen Infrastruktur (Kanäle, Straßen, etc.) durch „blinde“ Spülungen oder dauerhaftes Versickern von Abwasser verhindert werden, bspw. durch Unterspülungen in beschädigten Kanälen oder Anschlüssen.
Im herkömmlichen Verfahren werden Spül- und Kamerawagen nacheinander eingesetzt. Zuerst wird ein Hochdruckwasserschlauch in den Hauptkanal eingeführt und dieser blind und rein nach Gefühl gespült.
Der Bediener hat dabei keinerlei Einblick in den Hauptkanal bzw. den Hausanschluss. Ein Einfahren in den Hausanschluss selbst ist nur sehr schwer und unter Zuhilfenahme zusätzlicher Kamerasysteme auf der Gegenseite zu bewerkstelligen. Das „blinde“ Spülen birgt vor allem die Gefahr, bereits beschädigte Kanäle durch den Hochdruck weiter zu zerstören. Weiterhin kann der Bediener nicht erkennen, ob Hindernisse (Wurzeleinwüchse, Einbrüche, Ablagerungen wie Beton oder Fett, etc.) vorhanden sind oder ob die Reinigung überhaupt ausreichend und somit erfolgreich war. Zur Kontrolle der Spülung muss zusätzlich immer ein Kamerawagen eingesetzt werden.